Weitere Entscheidung unten: ArbG Brandenburg, 15.07.2020

Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 09.09.2020 - 21 SaGa 976/20   

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https://dejure.org/2020,49251
LAG Berlin-Brandenburg, 09.09.2020 - 21 SaGa 976/20 (https://dejure.org/2020,49251)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.09.2020 - 21 SaGa 976/20 (https://dejure.org/2020,49251)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. September 2020 - 21 SaGa 976/20 (https://dejure.org/2020,49251)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bewertung der Außensozietät ohne Ansicht des Innenverhältnisses; Analoge Anwendung des § 32 Abs. 1 BORA bei alleiniger Fortführung der Zweiersozietät durch Inhaber/in; Erfolg der Befriedigungsverfügung bei dringlichem Interesse oder nicht nachholbarer Leistungserbringung ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.11.2000 - AnwZ (B) 3/00

    Vertretungsverbot nach Sozietätswechsel

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.09.2020 - 21 SaGa 976/20
    - AnwZ (B) 3/00 - Rn. 12).

    Auch hier wird das Scheinmitglied in die mit der Sozietät oder der Kanzlei begründeten Mandantenverhältnisse einbezogen und haftet in gleicher Weise wie die Mitglieder der Sozietät beziehungsweise der oder die Inhaber*in der Kanzlei (vergleiche BGH 6. November 2000 - AnwZ (B) 3/00 - Rn. 13).

  • ArbG Brandenburg, 15.07.2020 - 2 Ga 6/20
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.09.2020 - 21 SaGa 976/20
    Auf die Berufung des Verfügungsklägers wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 15. Juli 2020 - 2 Ga 6/20 - teilweise abgeändert:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 15. Juli 2020 - 2 Ga 6/20 - abzuändern und.

  • BGH, 11.10.2017 - I ZB 96/16

    Markenverletzung: Auslegung einer Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.09.2020 - 21 SaGa 976/20
    Danach darf eine Leistung- oder Befriedigungsverfügung nur ergehen, wenn der Verfügungskläger auf die sofortige Erfüllung des Anspruch dringend angewiesen ist, die geschuldete Leistung, wenn sie ihren Sinn nicht verlieren soll, so kurzfristig erbracht werden muss, dass eine Verweisung auf das Hauptsacheverfahren praktisch einer Rechtsverweigerung gleichkäme und bei der Abwägung der beiderseitigen schutzwürdigen Interessen das Interesse des Gläubigers an dem Erlass der einstweiligen Verfügung das des Schuldners an deren Nichterlass deutlich überwiegt (vergleiche BGH (Bundesgerichtshof) 11. Oktober 2017 - I ZB 96/16 - Rn. 35; ähnlich auch Musielak/Voit/Huber, § 940 Rn. 14; Zöller/Vollkommer § 940 Rn. 6).
  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 972/13

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - betriebsübliche berufliche Entwicklung -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.09.2020 - 21 SaGa 976/20
    (c) Aus dem Recht des Verfügungsklägers, die Mandant*innen anzuschreiben, folgt zugleich ein Anspruch gegen den Verfügungsbeklagten auf Erteilung der dafür erforderlichen schriftlichen Auskünfte, da das Informations- und Befragungsrecht sonst in Leere ginge und dem Verfügungsbeklagten die Erteilung der Auskünfte zumutbar ist (vergleiche dazu BAG 4. November 2015 - 7 AZR 972/13 - Rn. 19 mwN (mit weiteren Nachweisen)).
  • LAG Hessen, 17.07.2019 - 10 SaGa 738/19

    1. Versäumt der Arbeitgeber die Frist zur Reaktion auf einen Antrag auf

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.09.2020 - 21 SaGa 976/20
    Darüber hinaus bedarf es zur Sicherstellung des verfassungsrechtlichen Gebots der Ausgewogenheit des einstweiligen Rechtsschutzes eine am jeweiligen Einzelfall orientierte Abwägung der Interessen beider Parteien (vergleiche LAG (Landesarbeitsgericht) Hessen 17. Juli 2019 - 10 SaGa 738/19 - unter II 1. der Gründe, LAGE (Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte) § 15 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) Nr. 5; LAG Hamm 8. November 2004 - 8 Sa 1798/04 - Rn. 23 zitiert nach juris; Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Walker/ Kessen, Vor §§ 916-945b ZPO Rn. 46).
  • BVerfG, 27.04.1988 - 1 BvR 549/87

    Arrest - Vollziehungsfrist - Titel - Zustellung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.09.2020 - 21 SaGa 976/20
    Sie soll sicherstellen, dass der Verfügungsgrund im Zeitpunkt der Vollziehung noch fortwirkt und der oder die Schuldner*in nicht über längere Zeit im Ungewissen bleibt, ob er oder sie aus einem im Eilverfahren ergangenen Titel noch in Anspruch genommen werden soll (vergleiche BVerfG (Bundesverfassungsgericht) 27. April 1988 - 1 BvR 549/87 -, NJW (Neue Juristische Wochenschrift) 1988, 3141).
  • LAG Hamm, 08.11.2004 - 8 Sa 1798/04

    Einstweiliger Rechtsschutz / Beschäftigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist /

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.09.2020 - 21 SaGa 976/20
    Darüber hinaus bedarf es zur Sicherstellung des verfassungsrechtlichen Gebots der Ausgewogenheit des einstweiligen Rechtsschutzes eine am jeweiligen Einzelfall orientierte Abwägung der Interessen beider Parteien (vergleiche LAG (Landesarbeitsgericht) Hessen 17. Juli 2019 - 10 SaGa 738/19 - unter II 1. der Gründe, LAGE (Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte) § 15 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) Nr. 5; LAG Hamm 8. November 2004 - 8 Sa 1798/04 - Rn. 23 zitiert nach juris; Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Walker/ Kessen, Vor §§ 916-945b ZPO Rn. 46).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2021 - 21 TaBVGa 1658/21

    Betriebsratswahl - Beanstandung und Berichtigung eines Wahlvorschlages -

    Andersfalls wäre der Eingriff in die Betriebsratswahl unverhältnismäßig (vergleiche LAG Bremen 26. März 1998 - 1 TaBV 9/98 - unter II 2 der Gründe, NZA-RR (Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, Rechtsprechungs-Report Arbeitsrecht) 1998, 401; ähnlich auch unter Heranziehung der Grundsätze der Befriedigungsverfügung Schuschke/Walker/Kessen/Thole/ Schuschke/Roderburg, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz 7. Auflage Vor § 935 ZPO Rn. 179; zu den allgemeinen Anforderungen an eine Befriedigungsverfügung LAG Berlin-Brandenburg 9. September 2020 - 21 SaGa 976/20 - unter II. 1 b aa der Gründe zitiert nach juris).
  • ArbG Köln, 25.10.2022 - 16 Ga 60/22
    Danach darf eine Leistungs- oder Befriedigungsverfügung nur ergehen, wenn der Verfügungskläger auf die sofortige Erfüllung des Anspruch dringend angewiesen ist, die geschuldete Leistung, wenn sie ihren Sinn nicht verlieren soll, so kurzfristig erbracht werden muss, dass eine Verweisung auf das Hauptsacheverfahren praktisch einer Rechtsverweigerung gleichkäme und bei der Abwägung der beiderseitigen schutzwürdigen Interessen das Interesse des Gläubigers an dem Erlass der einstweiligen Verfügung das des Schuldners an deren Nichterlass deutlich überwiegt (LAG Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 09.09.2020 - 21 SaGa 976/20 -, Rn. 76 - 78 m.w.N., juris).
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   ArbG Brandenburg, 15.07.2020 - 2 Ga 6/20, 21 SaGa 976/20   

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https://dejure.org/2020,24002
ArbG Brandenburg, 15.07.2020 - 2 Ga 6/20, 21 SaGa 976/20 (https://dejure.org/2020,24002)
ArbG Brandenburg, Entscheidung vom 15.07.2020 - 2 Ga 6/20, 21 SaGa 976/20 (https://dejure.org/2020,24002)
ArbG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Juli 2020 - 2 Ga 6/20, 21 SaGa 976/20 (https://dejure.org/2020,24002)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • ArbG Schwerin, 16.05.2001 - 6 Ca 3731/00

    Abhängigkeit der Berechtigung des Arbeitgebers zur außerordentlichen Kündigung

    Auszug aus ArbG Brandenburg, 15.07.2020 - 2 Ga 6/20
    Soweit vereinzelt in der Rechtsprechung (Arbeitsgericht Schwerin, Anwaltsblatt 2002, S. 56) etwas anderes vertreten wird, ist dies unzutreffend.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.09.2020 - 21 SaGa 976/20

    Außensozietät mit angestelltem Rechtsanwalt - Beendigung der gemeinschaftlichen

    Auf die Berufung des Verfügungsklägers wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 15. Juli 2020 - 2 Ga 6/20 - teilweise abgeändert:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 15. Juli 2020 - 2 Ga 6/20 - abzuändern und.

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